Sehr geehrte Frau Bader, nun habe ich auch eine Frage. Bin noch bis mitte August in Elternzeit und habe rechtzeitig meinem Arbeitgeber bekanntgegeben, daß ich für mein zweites Kind auch Elternzeit nehmen möchte und er mir bitte für das Erziehungsgeld bescheinigt, daß ich währenddessen nicht bei ihm arbeite. Beim ersten Antrag klappte dies ohne Einschreiben reibungslos. Nun ist die Frist verstrichen und ich habe noch keine Antwort von meinem Arbeitgeber. In der Filiale nachgefragt hieß es nur, ich soll kündigen, dies sei für die Buchhaltung einfacher. Ich verneinte, bekomme aber nun weder die Bestätigung für die Elternzeit noch die Bestätigung für das Erziehungsgeld. Heißt das, ich muß im August trotz Säugling und fehlender Betreuung wieder arbeiten gehen??? Kann man das Erziehungsgeld trotzdem bekommen ohne die Arbeitszeitbestätigung, wenn der Arbeitsgeber sich weigert??? Welche Möglichkeiten habe ich? Danke und Grüße, Sandra
Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 14:44