Frage: Elternzeit/Erziehungsgeld

Sehr geehrte Frau Bader, nun habe ich auch eine Frage. Bin noch bis mitte August in Elternzeit und habe rechtzeitig meinem Arbeitgeber bekanntgegeben, daß ich für mein zweites Kind auch Elternzeit nehmen möchte und er mir bitte für das Erziehungsgeld bescheinigt, daß ich währenddessen nicht bei ihm arbeite. Beim ersten Antrag klappte dies ohne Einschreiben reibungslos. Nun ist die Frist verstrichen und ich habe noch keine Antwort von meinem Arbeitgeber. In der Filiale nachgefragt hieß es nur, ich soll kündigen, dies sei für die Buchhaltung einfacher. Ich verneinte, bekomme aber nun weder die Bestätigung für die Elternzeit noch die Bestätigung für das Erziehungsgeld. Heißt das, ich muß im August trotz Säugling und fehlender Betreuung wieder arbeiten gehen??? Kann man das Erziehungsgeld trotzdem bekommen ohne die Arbeitszeitbestätigung, wenn der Arbeitsgeber sich weigert??? Welche Möglichkeiten habe ich? Danke und Grüße, Sandra

Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 14:44



Antwort auf: Elternzeit/Erziehungsgeld

Hallo, NEIN! Der "Antrag" auf EZ ist kein Antrag, der einer Zustimmung bedarf. Sie teilen nur mit, dass Sie EZ nehmen. Wenn das fristgerecht und schriftlich geschieht kann der AG da nichts machen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2006



Antwort auf: Elternzeit/Erziehungsgeld

Hallo Frau Bader, Danke. "Antrag" war das falsch gewählte Wort. Da ich aber nicht kündige, heißt es jetzt, mein Brief sei nicht angekommen. Mein verlängerter Mutterschutz endet in einer Woche. Somit wäre ein erneutes Schreiben per Einschreiben zu spät, da ich für den ersten Brief ohne Einschreiben keinen Nachweis habe. Also kann mein Arbeitgeber damit durchkommen und ich bin im August arbeitslos?! Gruß, Sandra

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 10:49



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