Frage:
Elternzeit, Elterngeld, Erziehungsurlaub, Erziehungsgeld..- an alle!
Hallo,
ich habe kein Neugeborenes und möchte auch eigentlich keinen Nachwuchs mehr. Deswegen hatte ich mich mit diesen Themen nicht beschäftigt und weiss nichts darüber.
Aber wenn ich da so im Forum lese, werde ich doch neugierig.
Also Elternzeit und Elterngeld gibt es das nur für berufstätige? Oder bekommen das auch Eltern, die nicht arbeiten? Worin unterscheiden sie sich vom Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld (kann sein, dass es etwas anders hieß)?
Eine nicht arbeitende Mutter, bekommt die auch Elterngeld, bzw. Erziehungsgeld? Oder kann ein Vater Erziehungsurlaub nehmen, wenn seine Frau gar nicht berufstätig ist?
Naja, es betrifft mich nicht, aber ich würde es gerne wissen. Gehört doch zur Allgemeinbildung :))
lg
Nevin
Mitglied inaktiv - 22.02.2009, 11:01
Antwort auf:
Elternzeit, Elterngeld, Erziehungsurlaub, Erziehungsgeld..- an alle!
Hasllo,
alle Infos zur Allgemeinbildung unter www.bmfsfj.de
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2009
Antwort auf:
Elternzeit, Elterngeld, Erziehungsurlaub, Erziehungsgeld..- an alle!
Also Elternzeit und Elterngeld gibt es das nur für berufstätige? Oder bekommen das auch Eltern, die nicht arbeiten? Worin unterscheiden sie sich vom Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld (kann sein, dass es etwas anders hieß)?
Erziehungsgeld gibts nicht mehr... wurde durch Elterngeld ersetzt. Elterngeld kriegt jeder... Eltern die nicht arbeiten 300€ (mindestsatz).. ansonsten 67 prozent vom durchschnittsgehalt der letzten 12 monate vor der geburt.
Eine nicht arbeitende Mutter, bekommt die auch Elterngeld, bzw. Erziehungsgeld? Oder kann ein Vater Erziehungsurlaub nehmen, wenn seine Frau gar nicht berufstätig ist?
Er kann auch Erziehungsurlaub nehmen... Elterngeld gibts höchstens 12 Monate / bzw. 14 monate (wenn der Partner 2 monate nimmt oder man ae ist) .. man kann das elterngeld sich auf 2 jahre auszahlen ist.. ist halt dann nur die hälfte...
allerdings wenn man während des bezuges von elterngeld arbeitet (wie beim erziehungsgeld, 30 stunden in der woche erlaubt) wird das ab den 1. euro angerechnet.
Mitglied inaktiv - 22.02.2009, 16:30