Frage:
Elternzeit, Anerkennung der Vaterschaft
Hallo liebe Frau Bader,
mein partner und ich sind unverheiratet. Aus einer schweren persönlichen Krise heraus, bin ich jetzt schwanger von einem anderen Mann.
Wie sind die rechtlichen Möglichkeiten für meinen Partner in Bezug auf das Kind...kann er in Elternzeit gehen, auch als nicht biologischer Vater? Oder ist dazu eine Anerkennung der Vaterschaft vonnöten? Ist diese ohne Weiteres möglich oder ist die Zustimmung des biologischen Vaters nötig? Ist dieser Kindesunterhaltspflichtig, auch wenn mein Partner und ich mit dem Kind zusammenleben?
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Charleen
von
Charleen29
am 26.04.2012, 13:44
Antwort auf:
Elternzeit, Anerkennung der Vaterschaft
Hallo,
Nein, er kann nicht die Vaterschaft anerkennen, da er da an Eides statt versichern muss, dass er der Vater ist. Er würde sich strafbar machen.
In Elternzeit kann er auch nicht gehen, da er nicht der Vater ist. Selbstverständlich ist der biologische Vater unterhaltspflichtig.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2012
Antwort auf:
Elternzeit, Anerkennung der Vaterschaft
Elternzeit : Nein, ist nicht sein Kind
Anerkennung der Vaterschaft obwohl er es nicht ist : Strafbar !
Der eingetragene Vater ist immer unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber, auch wenn Du im Lotto gewinnst und Bill gates heiratest.
Ablauf zu dem ich raten würde :
- Kind bekommen
-Vaterschaft vom echten Vater anerkennen lassen und Unterhalt und Umgang klären. Ein Recht des Kindes und des Vaters.
Will er sich nicht kümmern, ihr irgendwann verheiratet sein und er will es nach einem Jahr Ehe immer noch als seins annehmen , dann Stiefkindadoption angehen,
Alles andere wäre Betrug . Am Kind, am Staat, an allem ....
von
Mogli18
am 26.04.2012, 15:03
Antwort auf:
Elternzeit, Anerkennung der Vaterschaft
Moin,
wenn ihr vor der Geburt heiratet ist es jedoch das Kind deines Freundes.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 27.04.2012, 09:58
Antwort auf:
Elternzeit, Anerkennung der Vaterschaft
Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe noch eine Frage zu Ingo´s Beitrag....würden wir heiraten, wäre mein Freund sozusagen der rechtliche Vater und hätte dann Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft bzw. Inanspruchnahme der Elternzeit?
Zu fr. Bader´s Antwort zwecks Unterhaltspflicht: ist ein Verzicht darauf möglich, weil das Kind ja durch das Zusammenleben mit meinem Partner in einer "Familie" lebt und somit "versorgt" wäre?
Vielen Dank schon mal für die Antworten,
Charleen
von
Charleen29
am 27.04.2012, 11:41
Antwort auf:
Elternzeit, Anerkennung der Vaterschaft
Ein Verzicht auf Unterhalt ist sittenwidrig, weil es das Recht des Kindes ist !
Aber wo kein Kläger , da kein Richter.
Zu heiraten wegen der dann falschen Vaterschaft, ja, möglich, dann wäre es rechtlich sein Kind , er hat alle Rechte und Pflichten.
Scheitert die Ehe allerdings, dann wird er immer für dieses Kind zahlen müssen.
Ihr hattet gerade ein schwere Krise, so sicher kann die Beziehung also leider nicht sein.
Übernehme Verantwortung und geht den legalen und moralisch richtigen Weg.
Du hast dich entschieden dieses Kind zu bekommen.
Er hat sich entschieden Dir den Seitensprung trotz Kind zu verzeihen.
Das Kind kann nichts für seine Geschichte, raubt ihm nicht die Wurzeln !
von
Mogli18
am 27.04.2012, 15:20
Antwort auf:
Elternzeit, Anerkennung der Vaterschaft
ich schwinge da keinen moralischen zeigefinger, ich wurde nämlich mal eines besseren belehrt und der wissende kuckucksvater ist auch trotz mittlerweilen trennung von der mutter der beste vater von welt.
der erzeuger hat null interesse und ist sogar froh.
auf wurzelsuche kann man auch später noch gehen.
adoptivkinder machen das ja auch und mehr ist es ja auch nicht, nur halt nicht auf dem papier.
Mitglied inaktiv - 27.04.2012, 17:32
Antwort auf:
Elternzeit, Anerkennung der Vaterschaft
Bei einer Adoption wird das Kind offiziell freigegeben.
Weiß hier in diesem Fall der Vater überhaupt vom Kind ?
Hat er dann überhaupt eine Chance Vater zu sein, wenn die Mutter es mal eben so alleine regelt ?
Was passiert wenn die Mutter verünglückt , kommt das Kind dann jemals dazu seine Wurzeln finden zu können ?
Wenn der Vater vom Kind nichts wissen will, dann steht einer Adoption ja auch nichts im Wege.
von
Mogli18
am 28.04.2012, 11:10
Antwort auf:
Elternzeit, Anerkennung der Vaterschaft
ja, der erzeuger weiß davon und hatte auch alle möglichkeiten. gibt ja verjährungsfristen. alles im trockenen tuch. beim anwalt erkundigt seinerzeit, ist bald 9 jahre her.
auch dem rechtlichen vater ist der name des erzeugers bekannt, da ändert eine tote mutter nichts.
eine adoption geht ja nicht, wie soll er ein kind von sich selbst adoptieren??
erzeuger werden überbewertet. wurzeln auch.
vater ist der, der sich aus ganzem herzen um ein kind kümmert.
spielt es eine rolle, welche samenzelle die eizelle befruchtet hat?
manchmal nicht.....
wer braucht schon offizielle freigaben, um vater zu sein?
Mitglied inaktiv - 28.04.2012, 19:44
Antwort auf:
Elternzeit, Anerkennung der Vaterschaft
Ich meinte den Vater hier von der Posterstellerin.
Das lese ich nicht heraus ob er was weiß oder nicht.
von
Mogli18
am 28.04.2012, 20:05
Antwort auf:
Elternzeit, Anerkennung der Vaterschaft
das stimmt. das kann man nicht herauslesen.
ist aber elementar.
alles andere kann sich weisen.
Mitglied inaktiv - 28.04.2012, 20:12