Guten Tag Frau Bader,
können Sie mir sagen, wie mein Anspruch auf Elterngeld aussieht, wenn ich nach der Geburt meines 1. Kindes am 23.1.2012 eine 2-jährige Elternzeit genommen habe und danach wieder an meinen Arbeitsplatz zurück kehre, dann aber wieder schwanger werden würde und beispielsweise nur für ein halbes Jahr Verdienst habe?
Welche Monate werden dann für die Berechnung genommen? Die 6Monate vor der 2. Entbindung und 6 Monate vor der 1.Entbindung?
Schon mal vielen Dank für die Beantwortung...
Viele Grüße
von
Bina3007
am 23.09.2013, 09:28
Antwort auf:
Elterngeldsanspruch nach 2-jähriger Elternzeit wieder 6Monate gearbeitet
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013
Antwort auf:
Elterngeldsanspruch nach 2-jähriger Elternzeit wieder 6Monate gearbeitet
Nein, es werden die 6 Monate die Du arbeitest mit Verdienst genommen plus 6 Monate mit jeweils 0,-€.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 23.09.2013, 09:43