Hallo Frau Nicola Bader
Und zwar habe ich an sie eine frage ich hab meine tochter am 18,11,2012 bekommen und 2 Wochen später hab ich Elterngeld beantragt 150 euro für 2 Jahre, ich hab den brief am 15.12 erhalten. Ich lebe vom amt und es ist ja neu das elterngeld angrechnet wird vom amt und ich sollte noch eine nachzahlung bekommen aber dies steht mit dabei das es amt erst mal vorrüber einbehalten wird, weil das amt ja nicht für november angerechnet haben, und die sagten dafür habe ich mehr geld bekommen und dies ist nicht der fall ich habe immer geld erhalten wie sonst auch immer. Dürfen die das den??? Elterngeld hab ich nur für januar bekommen für november und dezember hab ich nicht bekommen. Lg jamybaby.
von
JamyEngel
am 14.01.2012, 12:33
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird Elterngeld seit dem 1. Januar 2011 vollständig als Einkommen angerechnet und führt damit zu einer Kürzung der Leistungen. Das betrifft auch den bis 2010 anrechnungsfreien Mindestbetrag von 300 Euro und auch diejenigen, die schon vor dem 1.1.2011 Elterngeld bezogen haben.
Wichtig /Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und erst danach die genannten Leistungen beziehen, haben seit 1. 1. 2011 einen Elterngeldfreibetrag, der dem Einkommen vor der Geburt entspricht, jedoch höchstens 300 Euro monatlich beträgt. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld in den genannten Fällen weiterhin anrechnungsfrei, steht also zusätzlich zur Verfügung.
liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2012
Antwort auf:
Elterngeld
So ganz steig ich bei dir nicht durch, aber
für November und Dezember steht dir auch Elterngeld zu bzw wird das ja wieder mit Mutterschaftsgeld und H4 verrechnet, auch wenn du den Bescheid erst im Dezember bekommen hast.
Ich kenn das so, dass man irgendwann einen Bescheid übers H4 bekommt, wo alles gegengerechnet wird.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.01.2012, 14:28