Ich fange ab dem 12.07. eine Teilzeitbeschäftigung auf 400 Euro Basis an. Am 20.06. hatte ich meine letzte Elterngeldauszahlung erhalten in Höhe von 1005 Euro (Geburtsatg des Kindes 21.07.2010) Muss ich dieses Einkommen melden, wenn ja wo, und was würde dann abgezogen werden.
Vielen Dank und LG
von
Fiou
am 05.07.2011, 12:58
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
für die Zeit, in der Sie bei EG-bezug arbeiten, erfolgt eine Anrechnung. Auszurechnen bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Lieeb Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2011
Antwort auf:
Elterngeld
Ja, musst du, weil du Lohn bekommst auch für den Zeitraum für den du noch Elterngeld erhältst (12.-21.07).
Bei der Elterngeldstelle.
Wieviel abgezogen wird, kann ich dir nicht sagen. Da helfen dir die Leute der EG-Stelle bestimmt gern.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.07.2011, 20:53