Guten Morgen, ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.3.09 auslief. Am 14.2.09 habe ich unseren Sohn entbunden. Mit ihm möchte ich ein Jahr zu Hause bleiben und mich dann wieder auf meiner Arbeitsstelle bewerben. Nun ist meine Frage, wenn ich mir das Elterngeld erst ab Mai auszahlen lasse und ich im Anschluss an die Elternzeit arbeitslos werden sollte, ob mir das Elterngeld bei derBerechnung des Arbeitslosengeldes mit angerechnet werden kann? LG Dani
Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 10:35