Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe 2 Fragen, die ich nach dem Elterngeldgesetz nicht ganz verstehe
bzw. nicht weiß, ob ich sie richtig verstehe.
1. Elterngeld wird für 12 Monate gezahlt (ich bleibe allein zu Hause) oder geteilter Betrag für 24 Monate, also 2. Geburtstag des Kindes Gleich 1. AT.
Frage: Kann der Gesamtbetrag auch auf z. B. 20 Monate aufgeteilt werden?
2. Wenn man auf 2 Jahre die Elternzeit dehnt und zu Hause bleibt und im Anschluß gleich ein weiteres Kind geboren wird, nach welchem Einkommen wird dann das Elterngeld gezahlt? Werden die 2 Jahre komplett ausgeklammert und zählt das EK vor dem ersten Kind oder wird, weil gestreckt auf 2 Jahre, das Elterngeld für das 1 Kind als Berechnungsgrundlage genommen also 67 % vom letzten Elterngeld?
Mitglied inaktiv - 12.06.2008, 14:29
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
1.Nein
2. Wenn Sie nicht zwischendrin arbeiten, erhalten Sie 300 € + Geschwisterbonus bis 3. Geb. des 1. Kindes
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2008
Antwort auf:
Elterngeld
1. Zahlung kann nur auf den doppelten Zeitraum gestreckt werden, eine andere Aufteilung ist nicht möglich.
2. Das Elterngeld für das 2. Kind richtet sich auch nach den 12 Monaten vor der Geburt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn innerhalb der letzten 12 Monate Elterngeld bezogen wurde (nicht aber gestrecktes Elterngeld) oder ein SS-bedingtes Besch.verbot vorlag. Diese betroffenen Monate bleiben dann unberücksichtigt, dafür werden die restlichen Monate davor herangezogen. Das gestreckte Elterngeld hat darauf also keinen Einfluss.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 12.06.2008, 15:29