Sehr geehrtes Team*
ich beziehe im Moment Elterngeld plus bis zum 22. Lebensmonat unsere Tochter. Beim Antrag damals habe wir angegeben das vom Vater ( Ehemann) keine Elterngeld ( plus ) beantragt wird. Jetzt möchte mein Mann aber doch Elterngeld plus für 2 Monate 21/22 Lebensmonat beantragen . Geht das obwohl ich ja damals eingetragen habe das er keins beantragt ? und dürfen das auch nur 2 Monate sein oder müssen es 4 Monate sein ?
Ich habe ja damals die Geburtsurkunde für das Elterngeld mit abgegeben müssen wir davon noch mal eine Kopie beim Standesamt besorgen oder reicht das wenn wir beim Antrag das Aktenzeichen meines Antrages eintragen ?
Vielen Dank
von
Ernstlustig
am 16.07.2017, 23:54
Antwort auf:
Elterngeld plus für Vater später beantragen ?
Nein, geht nicht. Er muss seine Basismonate innerhalb der ersten vierzehn LM nehmen um EG zu bekommen. Und für zwei Monate EGPlus gibt es eh nix, denn er muss mindestens zwei volle EG Monate (bzw 4 EGP Monate) nehmen.
Das sind Grundlagen, die kann man in jeder FAQ zum EG finden.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 17.07.2017, 23:29
Antwort auf:
Elterngeld plus für Vater später beantragen ?
Okay Danke da haben wir den Eltergeld Rechner bei familien-wegweiser falsch verstanden da musste er nicht in den Ersten 14 Monaten nehemen aber gut da wissen wir das Danke
von
Ernstlustig
am 18.07.2017, 16:28
Antwort auf:
Elterngeld plus für Vater später beantragen ?
@ Lilly die aussage ist leider falsch haben uns jetzt auf der Elterngeldstelle beraten lassen mindestbezugsdauer ist 2 Monat da spielt es keine Rolle ob es 2 Monat Basis Elterngeld ist oder 2 Moante Elterngeld plus ! und um das Basis Elterngeld ging es inder Frage gar nicht
von
Ernstlustig
am 29.09.2017, 21:10