Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zu der Berechnung des Elterngeldes, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Im Januar 2017 wurde unsere Tochter geboren, im Februar 2017 ist dann mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen. Seid Januar 2018 bin ich jetzt arbeitslos gemeldet. Ich gehe davon aus, dass ich jetzt wieder im Laufe dieses Jahres eine Arbeit finde. Sollte dies nicht der Fall sein und ich würde Ende des Jahres wieder schwanger werden, würde dann das Arbeitslosengeld als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes heranzgezogen werden oder wäre es dann die Pauschale von 300 Euro, da ich ja im Jahr 2017 in Elternzeit war? Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße.
von Gryxxel am 22.02.2018, 10:53