Hallo, wie ist es in diesen Fällen ?
Fall 1 :
Das erste Kind wurde am 28.04.2008 geboren. Elterngeld und Elternzeit wurden für 1 Jahr beantragt. Am 20.09.2009 wird das 2. Kind erwartet. Wie viel Elterngeld steht ihr zu ?Das gleiche wie beim ersten Kind ?
Fall 2. Genau das gleiche wie bei Fall 1, nur wurde die Elternzeit, nicht das Elterngeld, für 2 Jahre beantragt.
Wir machen uns nämlich Gedanken was für uns besser wäre, da wir Kinder in kurzem Abstand möchten. Müssen uns daher Gedanken machen, wie wir es beim ersten Kind machen wenn es da ist.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mitglied inaktiv - 16.05.2009, 17:31
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind
Hallo,
bitte die Hinweise lesen. die Frage ist nicht allgemein genug
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.05.2009
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind
Hallo,
ich glaube (aber darauf gebe ich keine Garantie), für euch wäre Variante 1 besser.
Wenn du ein Jahr Elterngeld beziehst und dann nicht ganz 12 Monate arbeiten gehst, bevor du wieder Elterngeld beziehst, werden die zu den 12 Arbeitsmonaten fehlenden Monate von vor der ersten Elternzeit genommen; dies gilt aber nicht bei Elterngeldbezug von 2 Jahren.
So hatte man mir das zumindest mal hier mitgeteilt.
lg, jule
Mitglied inaktiv - 16.05.2009, 21:10
Antwort auf:
Elterngeld für das 2. Kind
Hallo,
mein erstes Kind wurde am 27.03.2007 geboren, mein zweites am 29.10.2008. Bekomme für das zweite Kind das gleiche Elterngeld zuzüglich den Geschwisterbonus.
Wielange man Elternzeit (nicht Elterngeld beantragt) spielt keine Rolle.
Mitglied inaktiv - 16.05.2009, 22:30