Ich möchte heute auch mal eine Frage loswerden. Und z war beabsichtige ich als Tagesmutter zu arbeiten. Da diese Tätigkeit jedoch vom Jugendamt bezahlt wird, tut sich mir die Frage auf, ob ich dadurch später Anspruch auf Elterngeld oberhalb des Sockelbetrages habe oder bleiben mir mit der Geburt eines weiteren Kindes nur die 300€ wie gehabt? Sollte ich während der Tagesmuttertätigkeit schwanger werden und durch gesundheitliche Probleme ausfallen, bekomme ich sicher keine Zahlungen mehr, oder? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort im Voraus und eine schöne Arbeitswoche wünscht IHnen Vonny aus Berlin
Mitglied inaktiv - 14.01.2008, 10:28