Guten Morgen,
Der Rechner zum Elterngeld fragt, ob Elternteil 1 Mutterschutz-Leistungen bekommt. Ich bekomme Mutterschutz, da ich voll gearbeitet habe, mein Mann nicht. Er will ab Geburt daheim bleiben, bis mindestens 24. Monat. Stimmt es, dass uns von den 14 Monaten Elterngeld sowieso zwei Monate für mich abgezogen werden, wegen der 8 Wochen Mutterschutz? Oder kann der Elternteil, der zwingend die ersten beiden Monate beantragt, auch der Vater sein? Wenn meine Partnermonate sowieso schon durch Mutterschutz verloren gehen, könnte ich mir den Antrag auf Elternzeit und die Wut des Chefs sparen.
Außerdem eine leider sehr spezielle Frage zu Elternzeit: als verbeamtete Lehrerin in Bayern stehen mir nach landläufiger Meinung 2 Monate zu, ohne dass ich einen Rückkehr-Antrag stellen muss, d.h. die Stelle wird mir theoretisch offen gehalten. Nun droht allerdings der Dienstvorgesetzte, er würde, falls ich die gewünschten 4 Wochen beantrage, sofort einen Referendar als Vertretung anfordern und ich könne dann sicher nicht auf meine Stelle zurück. In sämtlichen relevanten Verordnungen steht nichts von der Rückkehr-Garantie, sondern nur auf dem EZ-Antrag, dass kein Rückkehr-Antrag nötig sei. Gilt es als zwingender dienstlicher Grund, dass der Chef es leid ist, mich noch länger vertreten zu müssen, wenn er mich vorher warnt, dass ich dann nicht zurückkommen kann? Der Personalrat verweigert die Beratung, da selbst von unerwünschten Vertretungen betroffen.
Wäre dankbar für jegliche Art von Auskunft, nur bitte lieber nicht von der Form "also mein Chef war sehr entgegenkommend", denn das bringt mir nichts.
Mitglied inaktiv - 02.01.2019, 06:04
Antwort auf:
Elterngeld - Vater als 1. Elternteil möglich?
Hallo,
die Monate mit MG werden immer der Mutter zugerechnet.
Zum Beamtenrecht kann ich nichts sagen - ist ja Länderspezifisch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2019
Antwort auf:
Elterngeld - Vater als 1. Elternteil möglich?
die ersten beiden monate werdne IMMER der mutter zugerechnet. da DU den mutterschutz hast. das kann man doch nicht ändern. dein problem mit der elternzeit verstehe ich irgendwie nicht. du reichst elternzeit ein und muss danach wieder beschäftigt werden. eben nach bedarf, da wo eben LK gebraucht werden. du hast keine garantie auf deine stammschule. könnte auch eine ABO werden obwohl da geschaut werden muss, dass deine wegezeit nicht zu lang ist. es muss auch kein rückkehr antrag gestellt werden. sechs monate vor ablauf der elternzeit würde ich mich kümmern, wo du hinkommst und dann entscheiden, ob du die elternzeit verlängerst oder ob das passt wo und mit wievielen stunden du arbeiten möchtest kannst was auch immer. musst auch überlegen, welches deputat du arbeiten kannst. ob unterhälftig oder hälftig oder was.
ich rede von bawü hier. kannst mir auch gerne pn senden wenn du magst.
von
mellomania
am 02.01.2019, 08:06
Antwort auf:
Elterngeld - Vater als 1. Elternteil möglich?
nein, um die 2 Monate kommt ihr nicht rum. Die werden dir auf jeden Fall gekürzt. Wenn ihr beide also ab Geburt daheim bleibt, werden euch 4 Monate EG berechnet. Hieße ihr hättet dann noch 10 Monate EG. Wäre also evtl sinnvoll darüber nachzudenken das dein Mann erst nach deinem Mutterschutz in EZ geht und dann auch erst EG bezieht. Dann hätte er 12 Monate EG die er über die 24 Monate EZ welche er plant splitten könnte. So wie ich das verstehe planst du ja nach dem Mutterschutz wieder einzusteigen. Ich würde trotzdem für diese ersten beiden Monate dann EZ nehmen. Denn EG wird für 2 volle Lebensmonate gezahlt, Mutterschutzgeld wenn das Kind pünktlich kommt, nur für 8 Wochen. Es entsteht also meistens eine kleine Differenz. Dein Mann müsste aber für die vollen Lebensmonate EZ melden. wenn euer Kind also an einem 15ten geboren wird, immer vom 15ten bis zum darauf folgenden 14ten.
Bezüglich deiner Frage wegen des Rückkehr-Antrages, das ist spezielles Beamtenrecht. Da jedes Bundesland da sein eigenes Süppchen kocht meines Wissens nach, würde ich gezielt bei eurer obersten Auskunftsstelle nachfragen.
von
Felica
am 02.01.2019, 09:33