Ich arbeite derzeit 30 Stunden in der Woche mit entsprechendem Gehalt. Würde ich dann den Regelsatz von 300 Euro Elterngeld auch bekommen, wenn ich nach dem Mutterschutz wieder 30 Stunden arbeiten gehen würde, oder die 67 % Elterngeld? Ich würde ja meine Arbeitszeit nicht verkürzen. Erhalte ich dann überhaupt Elterngeld?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 04.06.2008, 13:11
Antwort auf:
Elterngeld Regelsatz
Hallo,
300 €
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2008
Antwort auf:
Elterngeld Regelsatz
Ja, einzige Vorr. für den Bezug von Elterngeld ist eine Arbeitszeit von max. 30h - unabhängig von einer tatsächlichen Reduzierung. Da sich dann kein Differenzbetrag ergibt, gbit es den Mindestsatz von 300,- Eur.
Gruß, speedy
Mitglied inaktiv - 05.06.2008, 10:14