Hallo Frau Bader, Ich beziehe zurzeit Elterngeld und würde gerne kurzfristig einen Minijob bei meinem vorherigen Arbeitgeber annehmen. In ca. einem Jahr würde ich dann zurück in meinen "alten" Job. Mir ist bekannt, dass ich dafür am besten zum Elterngeld Plus Wechsel um keine Anrechnung auf das Elterngeld zu bekommen. Gibt es darüber hinaus noch steuerliche oder andere Nachteile (Krankenversicherung) etc? Werden die 450 EUR auf das Gesamteinkommen hinzugerechnet wie auch das Elternngeld? Dann würde es auch zu einem höheren Steuersatz führen oder nicht? Bekommt man einen Teil über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück? Vielen Dank für Ihre Antwort!
von Nessa1004 am 05.12.2018, 07:07