Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir meine Frage zum Thema Elterngeld beantworten: - bis Mai 2017: nicht-selbständige Tatigkeit - Mai 2017: Geburt 1. Kind - 1 Jahr Elterngeld für 1. Kind - danach freiberufliche Tätigkeit - Februar 2019: Geburt 2. Kind - 1 Jahr Elterngeld für 2. Kind Wie berechnet sich hierbei das Elterngeld für Kind 2? Vielen Dank!
von Ch_Rei am 08.10.2018, 20:46