guten tag frau bader,
wir tragen uns mit dem gedanken ein haus bei einer zwangsversteigerung zu erwerben. nun fragen wir uns noch, ob dabei wirklich keine notarkosten anfallen. und wie läuft das ohne notar, der sorgt doch eigentlich für eine ordentliche abwicklung (das man nicht noch versehentlich noch schulden des verkäufers übernimmt oder das nicht alles im grundbuch gelöscht wurde etc.), oder?
und hat man als ottonormalverbraucher überhaupt eine chance bei einer versteigerung? oder geht das so schnell, dass man dem gar nicht folgen kann?
schonmal danke für ein antwort
grüße silke
Mitglied inaktiv - 13.01.2011, 20:33
Antwort auf:
eigentumserwerb bei zwangsversteigerung
Rechtsschutzversichert? Manche RV haben eine Hotleine mit Anwälten.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 14.01.2011, 10:31
Antwort auf:
eigentumserwerb bei zwangsversteigerung
Hallo,
also eine Zwangsversteigerung kann nur bei Gericht stattfinden. Und da sorgt das Gericht dann schon dafür dass alles ordentlich läuft.
Chancen hat man schon. Ich würde allerdings vorallem als erstes abklären dass der Nocheigentümer auch wirklich nicht mehr drin ist zu dem Zeitpunkt.
Was auch noch wichtig ist: "Bieter müssen damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird (bei Geboten d. Eigentümer gelten besondere Vorschriften). Die Sicherheitsleistung kann durch Bankbürgschaft, Bundesbankscheck oder Verrechnungsscheck eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts (Achtung: kein Privatscheck; der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein!) oder durch rechtzeitige Überweisung an die für das Gericht zuständige Kasse geleistet werden. Seit dem 16. Februar 2007 ist die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ausgeschlossen!" Quelle: http://www.zvg-portal.de/index.php?button=Hinweise fuer Bieter
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 14.01.2011, 10:37