Ich habe das alleinige sorgerecht für meine Tochter. 2 Jahre lang existierte kein Kontakt. Seit letztes Jahr wurde er entlassen und will jetzt einfach mal so das umgangsrecht einklagen. Wobei ich diejenige war und gesagt habe du darfst sie sehen solange wie es klappt. Jetzt möchte ich den Umgang nicht mehr da meine Tochter sich nach jedem Umgang vom verhalten her sich veränderte und begann wieder einzunässen kann ich zum Kindeswohl entscheiden ob ich sie weiterhin zum Umgang mitgebe da ich ja das alleinige sorgerecht besitze und das Aufenthaltbestümmungsrecht liegt ebenfalls bei mir. Und der Umgang wurde nirgendswo schriftlich festgelegt weder bei Gericht,noch beim Jugendamt oder bei Anwalt? MfG madlen Legler
von Madlen1985 am 26.09.2019, 20:27