Liebe Frau Bader, ich bin seit einem Monat Mutter und habe noch während der Schwangerschaft mein Trinkwasser auf Blei überprüfen lassen. Das Ergebnis war, dass hohe Konzentrationen Blei vorhanden sind, die jedoch noch unter dem noch bis zum 30.11.2003 geltenden Richtwert von 40 µg/l bleiben. Nachdem ich mich bei Behörden informiert habe, weiß ich, dass stillende Mütter / Schwangere/ Säuglinge und Kleinkinder keinesfalls bleibelastetes Trinkwasser trinken sollten, im Höchstfall sollte der Bleigehalt bei 10 µg/l liegen, dieser Wert ist aber erst ab dem 01.12.2013 gesetzlich verpflichtend. Nun habe ich meinen Vermieter angeschrieben und eine Mietminderung angedroht, da das Wasser für mich als Mieterin und stillende Mutter sowie zur Zubereitung von Säuglingsnahrung für meine kleine Tochter gesundheitsgefährdend ist. Der Vermieter lehnt dies ab, hat zudem angekündigt, ab Oktober die Leitungen austauschen zu lassen (ohne Garantie, dass die Bleibelastung dann tatsächlich unter 10µg/l sinkt). Nun meine Frage zu den rechtlichen Bedingungen: Ist mir als alleinerziehender Mutter im 3. Stock Altbau ohne Fahrstuhl und Auto zuzumuten, Trinkwasser alternativ auf eigene Kosten und mit eigenem Aufwand zu besorgen, weil ich das Leitungswasser nicht mehr als Trinkwasser nutzen kann? Kann ich eine Mietminderung durchziehen? Ich lasse mir z.Zt. Wasser kommen, das kostet ca. EUR 30 pro Monat und ist ausschließlich für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sowie Tee und Getränken gedacht. Kann ich dies meinem Vermieter in Rechnung stellen? Ich weiß, dass der derzeit geltende Wert nicht überschritten wird, aber als besonders sensitive Gruppe dürfen nach meinem Rechtsverständnis ich und mein Kind doch nicht benachteiligt sein, weil dieser Wert für uns gesundheitsgefährdend ist? Ich wußte bisher nichts von den Bleileitungen im Haus und habe das Wasser während meiner gesamten Schwangerschaft konsumiert, da mein Vermieter mich nicht informiert hatte. Was kann ich tun?
Mitglied inaktiv - 20.08.2003, 16:16