Betriebsärztin schreibt: kein sicherer Schutz gegen Zytomegalie

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betriebsärztin schreibt: kein sicherer Schutz gegen Zytomegalie

Hallo. Ich befinde mich in der 7.Ssw. ich arbeite im Kindergarten als Erzieherin. In meiner Gruppe sind die Kinder in alter von 2-6 Jahren. Morgens und am Nachmittag arbeite ich im Gruppendienst auch mit U2 und U3 Kindern. Ich habe nun das Ergebnis der betriebsärztin, dass besagt, dass ich keinen sicheren Schutz gegen zytomegalie habe. Im Schreiben für den Arbeitgeber hat sie geschrieben, dass sie empfiehlt, dass ich beruflich nur mit Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr Umgang habe. Ich bin enttäuscht über diese nur "Empfehlung " , wie soll mein Arbeitgeber damit umgehen? Ich habe nun mal auch Kontakt mit U3 Kindern, die sich auch für kürzere Zeit in meiner Gruppe aufhalten. Jetzt meine Frage kann mein Arbeitgeber mir auf Grund, dass er mich nicht richtig einsetzen kann im Betreuungsdienst, auch ein BV austellen, oder sollte ich da mit meiner FA nochmal drüber sprechen? Ich habe große Sorge, dass ich mich anstecken könnte. Ich weiß auch nicht recht, was ich von dem Satz " kein sicherer Schutz gegenüber Zytomegalie" halten soll. Heißt das immun oder nicht immun? Es ist kein klares ja oder nein, oder? Ich würde mich sehr freuen, wenn ich eine Antwort erhalte und ich mich wieder etwas beruhigen kann. Ich möchte doch nur, dass mein Kind geschützt wird. Viele grüße Tanja

von Tanilein am 17.12.2015, 09:37



Antwort auf: Betriebsärztin schreibt: kein sicherer Schutz gegen Zytomegalie

Hallo, der AG kann Sie bei älteren Kindereinsetzen - aber eben nicht bei den Jüngeren. Wenn Sie unsicher sind, kann Ihnen das Gewerbeaufsichtsamt helfen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2015



Antwort auf: Betriebsärztin schreibt: kein sicherer Schutz gegen Zytomegalie

Das heißt Du hast keinen Schutz und die Betriebsärztin muss das wahrscheinlich so schreiben, da dein AG ja die Chance haben muss Dich anderweitig einzusetzen als mit U3-Kindern. Wenn es diese Möglichkeit gibt, dann erübrigt sich ein BV ja. Du hast ja kein Recht darauf, in der Schwangerschaft genau die Stelle weiter auszuüben, die Du bisher hattest. Wenn Du in einer reinen KiGa-Gruppe ohne U3-Kinder eingesetzt werden kannst, dann wären die Anforderung der Betriebsärztin in diesem Punkt erfüllt. Kann das AG das nicht gewährleisten, dann wird es evtl. auf ein BV hinauslaufen. Das wird aber vom AG kommen und nicht von deinem FA... LG Lilly

Mitglied inaktiv - 17.12.2015, 13:55



Antwort auf: Betriebsärztin schreibt: kein sicherer Schutz gegen Zytomegalie

Vielen Dank für die Antworten! Ich bin gespannt, was mein Arbeitgeber daraus machen wird. Im Moment habe ich Urlaub. Ich weiß nicht, wie ich eingesetzt werden soll, ohne dass viele Dinge wegen mir geändert werden müssten. Abwarten.

von Tanilein am 18.12.2015, 08:49



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