Hallo, ich arbeite als Tagesmutter und bekomme mein Geld vom Jugendamt. Wenn ich nach der Geburt weiter arbeite, bekomme ich dann trotzdem Elterngeld? Oder muß ich dazu in Elternzeit gehen, oder den Job aufhören? Danke schonmal. LG
Mitglied inaktiv - 15.09.2009, 19:38
Antwort auf:
Betreff Elterngeld
Hallo,
Sie können bis zu 30 Std/ Wo. arbeiten, der Verdienst wird angerechnet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2009
Antwort auf:
Betreff Elterngeld
das ich dann weniger als 300 Euro bekomme? Oder bekomme ich die in jedem Fall?
Mitglied inaktiv - 16.09.2009, 14:13