Hallo Frau Bader, ich hätte da gleich mal mehrere Fragen.....ich bin seit kanpp 14 Jahren voll berufstätig......und nun bin ich im Mutterschutz (erwarte das Kind in diesem Monat).....nun stelle ich mir gerade die Frage, wie denn die Abgabe an die Rentenversicherung während der Elternzeit geregelt wird....das heißt ich bin ja z,B beitragsfrei in der Krankenkasse versichert, Arbeitslosenversicherung muß ich auch keine zahlen....und wie ist das mit der Rentenversicherung?...wird da eigentlich von irgendeiner Stelle eingezahlt?.....oder ruht das in der Zeit, wo ich nicht arbeite?....wird denn die Zeit , in der ich nicht arbeite, angerechnet?..also werden die Jahre weitergezählt?....und ist es noch so, daß man als Frau mind. 15 Jahre berufstätig gewesen sein muß, um Rentenanspruch zu haben? vielen Dank für ihre Antwort. Mfg S. Reitz
Mitglied inaktiv - 07.01.2002, 20:52