Bespiel eines Vorsorgetestaments mit Vormund

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bespiel eines Vorsorgetestaments mit Vormund

Hallo, wo kann ich ein Beispiel eines VorsorgeTestamentes (inkl. Vormund für die Kinder bzw. Zuweisung des Aufenhaltsbestimmunsrechtes) zwecks weiterer Verwendung finden? Danke Karin

Mitglied inaktiv - 28.12.2006, 23:03



Antwort auf: Bespiel eines Vorsorgetestaments mit Vormund

Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Ein Muster darf ich hier nicht reinsetzen-aber das kann Ihr Bruder doch erstellen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2007



Antwort auf: Bespiel eines Vorsorgetestaments mit Vormund

Insbesondere würde es mich interessieren wie es aussieht wenn ich 2 Personen (meinen Bruder und die Patentante meiner Töchter) als Vormund bestelle. Meinen Bruder möchte ich als Vormund eintragen weil er RA ist und ich ein gutes Verhältnis zu ihm habe - er wohnt jedoch in einer weit entfernten Stadt. Die Patentante möchte ich als Vormund bestellen, da sie geeignet wäre die Pflegschaft für die Kinder zu übernehmen (naher Kontakt, ähnliche Lebenseinstellung, seit langem in fester Partnerschaft lebend, sie könnte den bestehenden Haushalt übernehmen wie er ist -> wenig Veränderung für die Kinder, etc.). Danke Karin

Mitglied inaktiv - 28.12.2006, 23:10



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