Hallo und guten Tag! Wie leicht oder schwer ist es, ein Beschäftigungsverbot zu erwirken. Sachverhalt: Meine Frau hatte in der 11.ssw einen abortus imminens, war 5 Wochen krankgeschrieben. Nun findet der Arzt (Gott sei dank) keinen weiteren medizin. Grund, um meine Frau weiter krankzuschreiben. Sie hat einerseits teilweise starke Schmerzen (angeblich von den Mutterbändern), die bei 8-10-stündigem Sitzen eine Qual sind. Zum anderen ist der Arbeitgeber nach mehrmaligem "Auffordern" seiner gesetzlichen Pflicht, einen Ruheraum einzurichten, seit Wochen nicht nachgekommen. Gespräche mit Vorgesetzten gleichen eher "Mobbing", was meine Frau zusätzlich noch psychisch belastet. Gem. § 3 MuschuG kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn Gesundheit und Leben von Frau und Kind gefährdet sind. Die zuständige Aufsichtsbehörde gab in unserem fall den Hinweis auf das Beschäftigungsverbot, jedoch kennen sich unsere Ärzte (so unsere Erfahrung) nicht damit aus, wie, wann, mit welchen ("nachprüfbaren" Diagnosen bzw. Begründungen) ein Beschäftigungsverbot zu erteilen ist. Können Sie weiterhelfen? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 17.06.2002, 10:25