Hallo Frau Bader! Ich hätte da noch einmal eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes.Ich bin noch im ersten Erziehungsurlaub in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und erwarte nun Anfang nächsten Jahres mein zweites Kind.Seit ca. einem Jahr bin ich auf 325,00Euro-Basis von 5.00-7.00h als Raumpflegerin tätig.Fällt dies nun auch in die sog. Nachtzeit?Meine Frauenärztin hält nicht viel davon, wenn ich diese Tätigkeit weiter ausübe, sie hat mir allerdings auch kein schriftliches Beschäftigungsverbot erteilt. Wenn dies allerdings noch geschehen sollte, habe ich dann in irgendeiner Form Anspruch auf Lohnfortzahlung und wenn ja - vom Arbeitgeber oder wo? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Britta
Mitglied inaktiv - 29.05.2002, 18:10