Hallo Frau Bader,
ich bin jetzt bereits 7 Wochen krankgeschrieben aufgrund mehrerer Myome in der Gebärmutter (18 SSW). Bekomme seit ca. 1 Woche Krankengeld von der Krankenkasse. Jetzt möchte mir meine FÄ ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Ist so etwas noch möglich? Bekomme ich dann weiterhin Geld von der Krankenkasse? Vielen Dank für eine Antwort und einen schönen ersten Advent.
von
kali2302
am 25.11.2011, 11:32
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.11.2011