ich habe ein Beschäftigungsverbot und mein Chef bezahlt mir kein Geld, sie meinen das muss die Krankenkasse bezahlen, die sagen das muss der Arbeitgeber machen, was stimmt den jetzt und was mache ich wenn es der Arbeitgeber ist und er aber nicht zahl? Gibt es da auch Fristen die ich einhalten muss??
Danke für Ihre Mühe
Nadine
Mitglied inaktiv - 09.10.2008, 21:49
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Beschäftigungsverbot
Hallo,
der AG muss zahlen! Wenden Si sich an das Gewerbeaufsichtamt.
Liebe Grùsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2008
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Soweit ich weiß habe ich den ganz normalen Lohn weiter bekommen und die Krankenkasse hat dem Arbeitgeber was dazugeschustert. Darum muss sich aber dein Arbeitgeber kümmern. Du kannst klagen, wenn du nicht dein volles Gehalt bekommst. Aber vielleicht war das auch nur bei mir so, weil ich nach Tarif bezahlt wurde...???
Mitglied inaktiv - 09.10.2008, 23:26
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Beschäftigungsverbot
hallo.bei mir zahlte auch der arbeitgegber.ich arbeite in einer privaten praxis.also hat sicher nichts mit den tarifen zu tun
Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 09:25
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Beschäftigungsverbot
bei einem beschäftigungsverbot muss der Arebitgeber das volle gehalt ( ohne Zuschläge oder so ) zahlen. danmit meine keine verluste hat. Spreche da aus erfahrung. Die Krankenkassehat damit nichts zu tun.
Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 10:00