Hallo Frau Bader, laut meiner Gynäkologin müssen die Kosten für ein Beschäftigungsverbot (5 Euro) vom Arbeitgeber erstattet werden. Ist dies richtig und wenn ja, wo kann man das gesetzlich belegen ? Viele Grüße Stephanie
Mitglied inaktiv - 08.10.2007, 12:37