Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage. Ich habe mich einige Zeit mit diesem Thema beschäftigt und es ist doch so dass wenn man ein schwangerschaft bedingtes beschäftigungsverbot vom FA erteilt bekommt (wg. Risikoschwangerschaft etc.), dass der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen muss oder? Gilt dies auch für Zeitarbeitsfirmen?
Zum Hintergrund ich hatte schon eine Fehlgeburt und möchte mich diesmal rechtzeitig informieren da ich mein Baby nicht noch einmal verlieren möchte.
Danke schon mal für die Beantwortung meiner Frage.
Mitglied inaktiv - 04.07.2006, 09:53
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden.
Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss. Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308
Entschieden wird aber immer und grundsätzlich vom Arzt.
Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben.
Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter.
Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2006