Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

Guten Tag Frau Bader, ich habe ein Beschäftigungsverbot vom FA wegen Zigarettenrauch im Büro bekommen. Allerdings ist der Sachverhalt nicht ganz einfach und ich habe diesbezüglich auch Bedenken, dieses mit dieser expliziten Formulierung im BV dem AG abzugeben. Seid Beginn der Schwangerschaft wurde zwar vor meinen Augen draußen geraucht, allerdings stank es am nächsten Morgen immer wieder stark nach kaltem Rauch, sodass ich durch die sowieso schon anhaltende Übelkeit in der 29.Woche immer wieder erbrechen musste. Natürlich geht es nicht nur um das Erbrechen sondern insbesondere darum, dass dies eine Gefährdung darstellt. In meinen Augen auch wenn es sich um kalten Rauch handelt und vorallem in der SS. Liege ich da richtig? Geraucht wird dort schon seid über 10 Jahren. Dementsprechend riecht es bzw. sind diese schädlichen Ablagerungen natürlich in Teppichen, Vorhängen etc. Ich habe leider nie jemanden "erwischt" bin aber überzeugt, dass nach Feierabend wieder geraucht wurde. Mal vom allgemeinen Rauchverbot am Arbeitsplatz abgesehen, würde ich gerne wissen, wie die Konsequenzen, die aus dieser Formulierung im BV und den Tatsachen hervorgehen aussehen? Habe ich etwas zu befürchten? Gibt es rechtliche Folgen für mich oder den AG? Meine Krankenkasse hat bereits das BV und konnte meine Bedenken nach langer telefonischer Beratung gut verstehen..

von TR.EPS. am 30.01.2020, 22:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

Hallo, Frage ist zunächst einmal die Kausalität zwischen Übelkeit und Rauch. Ansonsten ist es erst einmal Job des AG, für einen rauchfreien Arbeitsplatz zu sorgen (wenn tatsächlich abends drinnen geraucht wird, muss er das unterbinden-das ist echt widerlich). Für die Beseitigung des fiesen gestnkes muss nach m.E. nicht der Putz abgeschlagen werden. Es gibt zB Mglk der Ozonbehandlung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2020



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

Der AG bekommt einen Zettel auf dem das Wort BV steht und der Zusatz "alle Tätigkeiten". Da steht keine Begründung... Er kann nachfragen, tut er aber bestimmt nicht. ;-)

von HeyDu! am 30.01.2020, 22:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

Eigentlich wäre die richtige Vorgehensweise, dass du das Problem beim Arbeitgeber ansprichst und er die Gelegenheit bekommt, Abhilfe zu schaffen. Es gibt ein Nichtraucherschutzgesetz, dass das Rauchen am Arbeitsplatz verbietet und das muss eingehalten werden. Es kann nicht die Lösung sein, dass dort abends geraucht wird, und die nichtrauchenden Mitarbeiter sich auf Kosten der Krankenkassen (und damit der Solidargemeinschaft) aus dem Staub machen. Aber da du ja auch sonst an andauernder Übelkeit leidest, ist das ein Grund dich rauszunehmen, bis die Übelkeit sich mal bessert.

Mitglied inaktiv - 31.01.2020, 09:33



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

Uriah; die Antwort ist doch wieder voll realitätsfern. Als würde der AG jetzt sanieren und neue Einrichtung kaufen. Um den Gestank loszuwerden müsste man den Putz abhacken lassen.

von HeyDu! am 31.01.2020, 09:57



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

Du schreibst, das draußen geraucht wurde. Ich glaube, das ist nach wie vor zulässig. Wenn drinnen geraucht würde-das geht natürlich nicht mehr. Das jeder Betrieb allerdings verpflichtet wäre alles zu renovieren, um keine Ablagerungen mehr in Teppichen etc zu haben... ich bezweifle es.

von cube am 31.01.2020, 12:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

Sie schreibt, dass nach Feierabd drinnen geraucht wird, sie dies aber nicht beweisen kann.

von HeyDu! am 31.01.2020, 12:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

und da ist der gyn raus. der AG MUSS abhilfe schaffen, er muss die umgebung rauchfrei halten. ein bv vom arzt deswegen geht nicht. übelkeit läuft über krankmeldung, oder? denn die kann sich ändern bzw. ganz aufhören. daher bitte den AG informieren udn wenn er keine abhilfe schafft, ans die aufsichtsbehörde wenden.

von mellomania am 31.01.2020, 13:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

Mello, Übelkeit in der 29 SSW ist keine normale Übelkeit. BV i. O.

von HeyDu! am 31.01.2020, 13:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

wenn die übelkeit vom rauch her kommt, ist es sache des AG. und wenn nicht, allenfalls krankmeldung

von mellomania am 31.01.2020, 13:46



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

Musste ich mich doch gleich mal auf den neusten Stand bringen, denn hier wird das Problem immer auf die altmodische Art behoben (2500 Mietwohnungen). https://www.t-online.de/heim-garten/bauen/id_61070394/nikotin-entfernen-so-putzen-sie-raucherspuren-weg.html Der Beitrag ist von 2012. Aktuelleres nicht gefunden. "Mit Ozon Raucherspuren beseitigen Eine mögliche Lösung zum Entfernen der Raucherspuren ist Ozon. Reinigungsfirmen setzen Ozongeräte nach Bränden ein. Die Maschinen spalten den Sauerstoff in der Luft in Ozon auf, welches Geruchspartikel binden kann. Die Prozedur kann Unternehmensangaben zufolge bis zu 48 Stunden dauern. Das ist auch in einer Raucherwohnung möglich – und sei einen Versuch wert, findet Thumulla. Die einzig andere Methode, kalten Rauch und Beläge loszuwerden, ist die umfangreiche Sanierung einer stark verrauchten Wohnung: Der Wandputz muss abgeschlagen und Holz abgeschliffen werden. Verkleidungen und Türen werden ausgetauscht. Das ist aufwendig, macht Arbeit und Dreck und kostet einiges." Egal welche Variante. Die Frau ist in der 29 SSW. Der AG löst das Problem nicht bis zum Mutterschutz.

von HeyDu! am 03.02.2020, 12:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

das muss ja schon immer so gewesen sein. warum wartet sie bis jetzt, setzt sich den stoffen aus und macht jetzt die muskeln groß? verstehe ICH nicht sorry. das hätte sie ganz am anfang so klären können wie sie es jetzt versucht. jetzt hat sie sich so lange den stoffen ausgesetzt, und jetzt soll ein bv her? dieser zusammenhang erschließt sich mir jetzt aber nicht wirklich..

von mellomania am 03.02.2020, 13:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen Erbrechen durch Rauch (Gestank) (kalter Rauch)

Z B. War der Vertrag vielleicht befristet und es gab jetzt erst wieder einen Neuen. Es gibt zig nachvollziehbare gute Gründe gewartet zu haben und ebenso sinnlose Gründe gewartet zu haben. Wir wissen es nicht... deswegen urteilen wir nicht.

von HeyDu! am 03.02.2020, 16:57



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