Hallo, ich bekomme seit Juli diesen jahres Mutterschutzlohn von meinem Arbeitgeber, welches er sich über das U2 Verfahren von der KK wieder holt. Wie ist das eigentlich mit steuerfreien Bezügen wie Sonn- und Feiertagszuschlag? Mein AG zahlte mir seit Februar diesen Jahres begrenzt auf dieses Jahr diese Zuschläge aufgrund guter Zusammenarbeit. Bei Krankheit würde diese Zahlung allerdings entfallen ( ist Beschäftigungsverbot mit einer Krankheit gleichzusetzen??) . Seit dem ich Beschäftigungsverbot habe zahlt er dieses Geld nicht mehr. Ich habe gelesen, dass er diese unversteuerten Bezüge aber weiter zahlen muss, nur das sie jetzt versteuert werden müssten. Ist das richtig oder habe ich laut seiner Aussage keinen Anspruch mehr darauf. Laut Rechtslage wird ja das durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen zu grunde gelegt. Vielen Dank im Voraus Kathrin
Mitglied inaktiv - 10.12.2005, 14:58