Beschäftigungsverbot nach einem Monat

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach einem Monat

Sehr gehrte Frau Bader, meine Elternzeit endete am 01.12.2013. Ich bin nun erneut schwanger und erhalte spatestens zum 01.01.2014 - nach nur einem Monat erneuter Beschaftigung - ein BV. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitbeschaftigung. Erhalte ich das entgelt in der regulären Höhe, also für eine 40 Stundentätigkeit oder lediglich anteilig weil ich seit der Elternzeit noch nicht wieder 3 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank für die Information

von Tirila am 16.12.2013, 15:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach einem Monat

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekämen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach einem Monat

Du bekommst im BV das Geld was Du auch bekommen würdest wenn Du arbeiten würdest. Wenn Du also keine TZ für die Zeit nach der EZ beantragt und genehmigt bekommen hast, dann bekommst Du den vollen Lohn. Das wäre auch so wenn Du aus der EZ direkt in ein BV gehen würdest (was durchaus vorkommt). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 17.12.2013, 09:46



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