Sehr gehrte Frau Bader,
meine Elternzeit endete am 01.12.2013. Ich bin nun erneut schwanger und erhalte spatestens zum 01.01.2014 - nach nur einem Monat erneuter Beschaftigung - ein BV. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitbeschaftigung. Erhalte ich das entgelt in der regulären Höhe, also für eine 40 Stundentätigkeit oder lediglich anteilig weil ich seit der Elternzeit noch nicht wieder 3 Monate gearbeitet habe?
Vielen Dank für die Information
von
Tirila
am 16.12.2013, 15:02
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach einem Monat
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekämen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2013
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach einem Monat
Du bekommst im BV das Geld was Du auch bekommen würdest wenn Du arbeiten würdest.
Wenn Du also keine TZ für die Zeit nach der EZ beantragt und genehmigt bekommen hast, dann bekommst Du den vollen Lohn. Das wäre auch so wenn Du aus der EZ direkt in ein BV gehen würdest (was durchaus vorkommt).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 17.12.2013, 09:46