Hallo,
zwischen Ende der 2-jährigen Elternzeit und Beginn des Mutterschutzes liegen 7 Wo. Meine Ärztin sagte, ich solle aus gesundheitlichen Gründen während der jetzigen SS nicht arbeiten.
1. Benötige ich jetzt während der letzten Wo der Elternzeit bereits eine Krankschreibung? oder erst für die Zeit zwischen Ende der Elternzeit und Beginn des neuen Mutterschutzes?
2. Kann mein AG verlangen, dass ich für die Zeit zwischen Ende EZ und Beginn Mutterschutz Teile des 3. Jahres der Elternzeit nehme und nur den verbleibenden Rest auf später verschiebe?
Danke!
Mitglied inaktiv - 22.07.2011, 13:32
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in EZ bis zum Beginn des Mutterschutzes
Hallo,
Sie könenn entweder die EZ verlängern o sich krankschreiben lassen. Bei letzterem erhalten Sie den Lohn für 6 Wo u dann Krankengeld. Das ist Ihre freie Wahl
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2011
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in EZ bis zum Beginn des Mutterschutzes
Hallo
In der Elternzeit brauchts Du keine Krankmeldung. Erst ab 1. Arbeitstag.
Krankmeldung oder Beschäftigungsverbot ist bei Dir dann auch egal, 6 Wochen bekommst Du ja eh den normalen Lohn.
Wenn Du die Elternzeit schriftlich für 2 Jahre eingereicht hast und nun auch schon alles steht, dann kann er Dich nicht auf Verlängerung drängen.
Alles Gute
Mitglied inaktiv - 22.07.2011, 23:20