Sehr geehrte Rechtsanwältin, was passiert mit Lohnbezügen die der pauschalen Lohnsteuer unterliegen bei einem Beschäftigungsverbot, vor Antritt des regulären Mutterschutzes? In diesem speziellen Fall: 1) Sachbezug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (ein Firmen PKW ist Gehaltsbestandteil und wird über die Lohnabrechnung mit 1% priv. Nutzung versteuert) sowie 2) Sachbezug für eine feste, monatliche Internetpauschale. Wie werden diese Bezüge in einem bestehenden Beschäftigungsverbot im Lohn abgerechnet? Erfolgt eine Raufrechnung auf das Bruttogehalt, weil von diesen Sachbezügen kein Gebrauch mehr gemacht werden kann, sie jedoch fester Gehaltsbestandteil sind? Oder werden diese Sachbezüge mangels Tätigkeit ersatzlos gestrichen? Was eine Minderung des Netto-Auszahlungsbetrages zur Folge hat. Für eine Rückantwort durch Frau Bader wäre ich sehr dankbar!! Viele Grüße und besten Dank im voraus
Mitglied inaktiv - 10.11.2009, 10:46