Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Hallo Frau Bäder, ich habe meine Frage schon an Herrn Dr. Bluni gestellt, der mich an Sie verwiesen hat. Ich bin mittlerweile in der 18. Ssw und arbeite im Büro. Mein Problem ist, dass mein Chef Kettenraucher ist, wir zwar in verschiedenen Räumen sitzen, aber alle Türen immer geöffnet sind. Zudem muss ich natürlich oft zu ihm ins Zimmer. bzw. wenn Kunden da sind, wird im Besprechungsraum zusammen über Stunden (teilweise) geraucht wo ich dann auch öfters rein muss. Mein Chef weiß seit der 11. ssw Bescheid aber von Rücksichtnahme kann ich leider nicht sprechen. Meiner Frauenärztin habe ich davon seit Beginn an berichtet, nur wurde es bisher immer abgetan, weil mein Chef noch nicht Bescheid wüsste und ich eben mehr lüften soll. Ich habe ein riesiges schlechtes Gewissen meinem Kind gegenüber, dass ich 9 Stunden im Rauch sitze und mache mich deswegen auch total fertig. Kann ich denn noch irgendwas machen, oder ist es aufgrund dessen gar nicht möglich ein Beschäftigungsverbot zu erwirken. Ich gehe gerne arbeiten, aber das belastet mich doch sehr. Es gibt im übrigen keine Möglichkeit, das Büro rauchfrei zu bekommen, ohne dass mein Chef damit aufhört. Wir sind nur ein kleiner Betrieb mit 2 Angestellten. Mir wurde schon geraten, das Gewerbeaufsichtsamt zu benachrichtigen. Ich bin mir aber indessen sicher, dass wenn ich das tue mir einen neuen Job suchen kann wenn eine Kündigung wieder möglich wäre. Zudem verstehe ich nicht, warum mein Arzt da nichts ausstellen kann, da ja im MuSchG steht, dass keine Giftstoffe am Arbeitsplatz sein dürfen und dies ist ja hier eindeutig der Fall.

von JuliaS91 am 21.03.2018, 10:33



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Hallo, Sie wollen das Problem lösen, ohne Ärger mit dem AG zu bekommen - das wird nicht hinhauen. Das Problem bleibt ja auch später. Ich würde wirklich das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2018



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Es gibt in Deutschland ein Nichtraucherschutzgesetz. Der rauchende Chef ist ein Grund für eine Anzeige gegen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz und gegen das Mutterschutzgesetz. Die Aufsichtsbehörde solltest du ruhig einschalten, damit sie sich um mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen kümmern kann. Ein BV ist dann garantiert nicht mehr nötig. Im übrigen muss der Chef nicht ganz mit dem Rauchen aufhören, nur muss er das dann woanders tun. Oder du bekommst ein anderes, rauchfreies Zimmer.

Mitglied inaktiv - 21.03.2018, 11:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Ein rauchfreier Arbeitsplatz ist hier leider nicht möglich, ohne dass mein Chef raus geht, was er nie tun wird.

von JuliaS91 am 21.03.2018, 11:31



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Du kannst dich drauf verlassen, dass die Behörde das hinbekommt. Also einfach anrufen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz--informationen-der-laender/73648?view=DEFAULT

Mitglied inaktiv - 21.03.2018, 12:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

da es sich um eine gefährdung des arbeitsplatzes handelt, kann und darf er nix ausstellen. was sollte er auch austellen? ein bv? never. sorry ab du medizinisch indizierte beschwerden hast, die mit der schwangerschaft zu tun haben DANN kann der arzt ein bv ausstellen.alles was den arbeitsplatz betrifft, betrifft den chef. aber da ein bv? fände ich schon nicht richtig. es sind keine giftstoffe, die mit deiner arbeit zu tun haben sondern ein fehlverhalten des chefs. was ich im übrigen von deiner reaktion her ziemlich überzogen finde. aber das nur nebenbei. du kannst das gewerbeaufsichtsamt informieren aber wie du sagst, ob dein job dann noch deiner ist, ich weiß nicht. ich würde dem chef sagen, dass er das unterlassen soll oder halt die türen schließen oder sonst wie abhilfe schaffen. aber ein bv auf kosten der andren nur weil der chef raucht?

von mellomania am 21.03.2018, 14:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Wenn da keine Giftstoffe vorhanden sind, während ich meiner Arbeit nachgehe, warum wird dann in Gaststätten o. Ä. ein Rauchverbot eingeführt?! Überzogen finde ich es jetzt nicht unbedingt, da es genug Nachweise gibt, die das Passivrauchen in der Schwangerschaft betreffen. Klar liegt ein Fehlverhalten meines Chefs vor, aber mehr als sagen kann ich ihm es auch nicht.

von JuliaS91 am 21.03.2018, 14:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Doch, du kannst der Aufsichtsbehörde Bescheid sagen, dann wird das geregelt. BV für Raucherarbeitsplätze gibt es nur z.B. in Spielhallen, wo die Kunden rauchen dürfen, aber nicht für gewöhnliche Büroarbeitsplätze, weil es in Büros verboten ist und abgestellt werden muss.

Mitglied inaktiv - 21.03.2018, 15:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass die AP hier angegriffen wird. Dass der Chef gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstößt (auch schon vor der Schwangerschaft) liegt auf der Hand und stellt ja keiner in Abrede. Wenn man aber liest, dass er nicht mal in der Schwangerschaft Rücksicht nimmt, teile ich die Einschätzung der AP, dass sie sich nach der Elternzeit eine neue Stelle suchen kann wenn sie die Behörde informiert. Jetzt wird sicherlich gleich jemand mit dem schlauen Tipp der Kündigungsschutzklage kommen, aber am Ende zieht man doch selbst den kürzeren, auch wenn man dadurch evtl. eine Abfindung rausschlagen kann. Am Ende muss die AP wohl abwegen ob sie dort in Zukunft unbedingt weiter arbeiten will oder ob sie nicht woanders einen anderen/besseren Job finden kann. Ich persönlich könnte nicht permantent im Rauch arbeiten, schon gar nicht in der Schwangerschaft und würde es melden, wenn der Chef gar keine Einsicht zeigt. Und während der Elternzeit schon mal Bewerbungen schreiben... :-( Theorie und Praxis von "Recht" liegen leider oft weit auseinander, insbesondere bei Kleinbetrieben.

von bellis123 am 21.03.2018, 16:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Passivrauchen war aber auch außerhalb der Schwangerschaft schon gesundheitsgefährdend. Damals war es kein Problem? Und später nach der Mutterschutzfrist wäre es auch kein Problem? Sie wurde nicht angegriffen, sie wurde nur informiert.

Mitglied inaktiv - 21.03.2018, 16:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

@uriah Das tut doch jetzt nichts zur Sache, dass sie die Situation vor der Schwangerschaft anscheinend hingenommen hat. Sie schreibt doch eindeutig, dass sie (zu Recht) ein schlechtes Gewissen ihrem Baby gegenüber hat.

von bellis123 am 21.03.2018, 17:25



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Aber sie will ja nichts dagegen tun. Also sehe ich diese Besorgnis ehrlich gesagt vor geschoben. Sonst würde sie auf die Gefahr pfeifen die dadurch aufkommen kann und mit ihrem Chef Klartext reden, ihm notfalls auch klar sagen das es andernfalls eben Konsequenzen durch das Aufsichtsamt geben wird. Wenn er Anwalt ist weiss er ja was das bedeuten kann. Auf das Problem legt er es doch voll an. Sorry aber mein Baby steht über dem Komfort meiner Vorgesetzten.

von Meyla am 21.03.2018, 22:57



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

@Meyla Ich denke sie will schon, es gibt nur keinen reellen Weg ohne dass sie höchstwahrscheinlich ihren Job verliert. Nicht jeder kann es sich leisten auf den Job zu pfeifen, so wie du anscheinend. Und nicht jeder arbeitet in einer Branche mit Fachkräftemangel sodass es ein Leichtes wäre trotz Baby einen neuen Job zu bekommen. Wo steht eigentlich, dass er Anwalt ist?

von bellis123 am 22.03.2018, 07:46



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

In einem anderen Beitrag von ihr der parallel zu diesem hier läuft. Ich komme ursprünglich such nicht aus einer Branche in der man Berufe nach geworfen bekommt. Aber sie hat Kündigungsschutz über die SS und die Elternzeit, damit sind die nächsten Jahre erstmal abgedeckt. Wir haben unsere Kinder dem Beruf in der Familie immer vor gezogen. Auch in dieser Leistungsgeprägten Gesellschaft, auch wenn's wohl manchem schwer fällt das zu glauben. Aber da du ja ganz erpicht darauf bist dich zu streiten und wohl bessere Ideen hast: Ertragen das er raucht, ihm mal die Stirn bieten oder Amt informieren.... was hast du denn noch für Vorschläge? Die sind begrenzt und ich bleibe dabei: die Gesundheit meines Babys steht über meinem Job. Punkt.

von Meyla am 22.03.2018, 08:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Frau Bader wird sicher eine gute Antwort geben. Wenn ihr die Gesundheit des Babys "über dem Job steht", dann wäre es doch nur folgerichtig, wenn sie sich Hilfe bei der Aufsichtsbehörde holt. Oder sind hier noch andere Punkte, die die Aufsichtsbehörde nicht erfahren soll? Gibt es etwas zu verbergen? Will sie diese legitime Hilfe nicht haben, dann kann sie ja gerne auch von sich aus die Verantwortung fürs Kind übernehmen und unbezahlten Urlaub beantragen oder kündigen.

Mitglied inaktiv - 22.03.2018, 11:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Wie schon andere hier schrieben: der Arzt kann dir nichts ausstellen. Ich kann verstehen, das du dich um deinen Job sorgst - aber es wird dir nichts anderes übrig bleiben als deinen Chef zu bitten, das Rauchen zu unterlassen (Nichtraucherschutz), dir ein anderes Büro zuzuweisen oder dir ein BV auszustellen. Wobei da als Grund wohl kaum drin stehen kann, das der Chef den Nichtraucherschutz nicht akzeptieren will und daher dich ins BV schicken muß... Nützt das nichts, Aufsichtsbehörde einschalten.

von cube am 22.03.2018, 14:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Sorry, aber dafür kann kein BV ausgestellt werden, weder vom Chef noch vom Arzt. Also sollte man auch solche Rat"schläge" nicht geben.

Mitglied inaktiv - 22.03.2018, 17:06



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei rauchendem Chef?

Weswegen ich schrieb, das ein BV wohl kaum darauf begründet sein könne und zu guter Letzt wohl doch nur der Anruf bei der Aufsichtsbehörde bliebe (wenn ein Gespräch nichts bringt).

von cube am 23.03.2018, 09:26



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