Vor der ersten Schwangerschaft habe ich BV bekommen. In meiner Elternzeit (2 Jahre) arbeite ich nach einem Jahr auf 400 € Basis. Wenn ich noch in der Elternzeit wieder schwanger werde, bekomme ich dann BV oder erst wenn die Elternzeit vorbei ist?
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 16:31
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot auch während der Elternzeit?
Hallo,
in der EZ arbeiten Sie ja sowieso nicht . wieso sollten Sie da en BV bekommen?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2009
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot auch während der Elternzeit?
Ich arbeite auf 400€ Basis während der Elternzeit. Greift dann auch ein BV?
Mitglied inaktiv - 10.02.2009, 15:04