Frage:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
Hallo Frau Bader,
ich bin in der 8. Ssw. Ich arbeite hauptberuflich im Büro, nebenberuflich in einem Klamottenladen (stehend). In der 3. Ssw hatte ich einen Lumbago und setzte 1 Woche mit beiden Jobs aus.
Nun habe ich das Problem, dass ich immer während der Schichten im Nebenjob starke Rückenschmerzen bekomme, diese auch erst nach ca 2 Tagen wieder weggehen. Bisher habe ich das "tapfer" hingenommen, jedoch ändert sich jetzt die Arbeitszeit wg. dem Nachtarbeitsverbot ab 20 Uhr von 2 bis 3 mal pro Woche auf 4 mal. Dauerhafte Schmerzen können sich nicht positiv auf die ss auswirken..
Ich war nun beim Hausarzt, dieser erteilte mir für den Nebenjob ein BV, da die Rückenschmerzen beim Hauptjob soweit nicht behandlungsbedürftig sind.
Ich befürchte, dass der AG das BV nicht akzeptieren wird..
Worauf muss ich mich einstellen? Eine AU kann schlecht nur für den Nebenjob ausgestellt werden.
von
Oppacher123
am 07.12.2018, 13:23
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
Hallo,
ein BV stellt grds der Ag aus, wenn eine Gefahr für Leib u Leben besteht. Ausnahmesweise könnte der FA ein BV ausstellen, in dem zB steht, dass Sie nur soundsolange sitzen o stehen dürfen.
Mich als AG würde stören, dass ein Orthopäde bei Rückenproblemen wohl eher das Sitzen als das Stehen verurteilt - zumal man als Verkäufer ja nicht an einer Stelle steht sondern sich bewegt.
Schlimmstenfalls zweifelt der Ag das BV an und es muss ein Amtsarzt her.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2018
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
das könnte richtig sein dass der AG das nicht akzeptiert. weil der hausarzt da gar nix damit zu tun hat. er darf das schlichtweg gar nicht ausstellen. es geht um die bedingungen am arbeitsplatz. und das ist alleinig AG sache. der Hausarzt mal sowieso gar nicht, wenn dann überhaupt der gyn aber auch der ist raus, da es eben um die belange am arbeitsplatz geht. der AG ist verpflichtet, den arbeitsplatz so einzurichten, dass du die möglichkeit für ruhepausen etc hast. und klamottenladen begründet kein bv. wenn du rückenschmerzen hast, dann AU. alles weitere AG.
von
mellomania
am 07.12.2018, 13:27
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
Ein BV kann jeder niedergelassene Arzt ausstellen. Der HA weiß um den Lumbago und die Rückenproblem.
Andernfalls müsste ich den Zweitjob kündigen? Das hätte allerdings finanzielle Nachteile.
von
Oppacher123
am 07.12.2018, 13:57
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
ja, aber er darf kein bv aussprechen wenn es nicht nach §16 abs 1 Musch G ist und das leben von mutter und kind bei fortdauer der tätigkeit gefährdet ist. und ein hexenschuss ist keinesfalls eine gefahr für mutter und kind. hatte selber schon mehrere. daher ist der AG dran mit einem bv wenn!!! er keinen mutterschutzkonformen arbeitsplaz schaffen kann. daher DARF DER HA KEIN BV AUSSTELLEN. auch der gyn nicht.
von
mellomania
am 07.12.2018, 14:26
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
.. Wenn Leben ODER Gesundheit von Mutter o. Kind in Gefahr sind. Und das trifft doch eigentlich zu. Wenn ich diese Belastung ständig habe, werde ich auf Schmerzmittel greifen müssen. Ist dafür das BV nicht gedacht? Dass man keine Angst vor finanziellen Ausfällen haben muss, wenn sie Gesundheit bedroht ist, aktuell aber keine Krankheit vorliegt?
von
Oppacher123
am 07.12.2018, 15:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
Zur Info aus einem Ärzteblatt:
Beispiel 2: Rückenschmerzen
Arbeitsunfähigkeit liegt üblicherweise vor, wenn behandlungsbedürftige
Schmerzen Ruhe oder Liegen der werdenden Mutter erfordern. Sind die
Schmerzen nicht akut behandlungsbedürftig, kann ein individuelles
Beschäftigungsverbot erforderlich sein, wenn sich die Schmerzen bei
Fortdauer der Beschäftigung verschlimmern und behandlungsbedürftig
werden bzw. die Schwangerschaft gefährdet ist.
von
Oppacher123
am 07.12.2018, 15:39
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
Recht wahrscheinlich das das Ärger gibt. Evtl auch noch mit der KK die Dafür aufkommen muss. Den eine AU wäre angebrachter gewesen. BV dürfte da sehr weit hergeholt sein. Und klar hätte man auch eine AU nur für den Nebenjob ausstellen können.
von
Felica
am 07.12.2018, 16:23
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
Ist auch wenig glaubwürdig das man nach einer Woche zwar schon wieder über Stunden sitzen kann, stehen aber nicht möglich ist. Da hätte eine AU über beide Jobs sein müssen bis soweit wieder hergestellt. Oder wenn BV, dann nur befristet.
von
Felica
am 07.12.2018, 16:28
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
Ich hätte es korrekt gefunden, wenn dein Hausarzt das BV nur für stehende Tätigkeiten ausgestellt hätte und gleich x für jede Tätigkeit im Nebenjob. Dann wäre das keine Diskussion geworden.
Außerdem solltest du dir Gedanken machen, was du für deinen Rücken aktiv tun kannst, damit die Probleme sich bessern bzw. kein Rückfall kommt.
Mitglied inaktiv - 07.12.2018, 16:45
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
Warum fragst du hier überhaupt, wenn du eh alles besser weisst?
von
la-floe
am 07.12.2018, 16:49
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
Ja, darüber sollte ich mir tatsächlich Gedanken machen. Ich habe ja auch beim Sitzen im Hauptjob Beschwerden, jedoch aushaltbar (der Vorfall war übrigens nicht vor 1 Woche, sondern vor 5 Wochen). Bin im Hauotjob aber "nur" 6 Stunden, was noch ganz aushaltbar ist.
von
Oppacher123
am 07.12.2018, 16:51
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
@la-floe, ist es etwa verboten, Antworten zu hinterfragen? Super.
von
Oppacher123
am 07.12.2018, 17:00
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Zweitjob
6 Stunden sitzen gegenüber allerhöchstens 2,5 Stunden stehen am Tag dürfte kaum Begründung sein, deshalb mein Unglauben das du zwar im Hauptjob über Stunden hinweg sitzen kannst, es im Nebenjob aber über einen vergleichbar kurzen Zeitraum nicht geht.
Meine Bewunderung, ich könnte es und konnte es auch nicht mit Hexenschuss. Nur liegen oder wechselnde Position ging überhaupt. Das dürfte dein Problem werden wenn die KK da nachfragt.
Wenn dein Hauptjob schon bei 6 Stunden liegt, kann dein Nebenjob höchstens 2,5 Stunden sein. mehr ist nicht zulässig in der Schwangerschaft. Sonst kämst du über die erlaubten 8,5 Stunden am Tag. Da hätten dann beide AG schauen müssen wegen BV. Ebenso wie dein Arzt die Tätigkeit hätte einschränken müssen, wurde ja schon angesprochen. Dein AG für den Nebenjob könnte nämlich auch theoretisch sagen ich setze dich an die Kasse, mit speziellen Stuhl. Damit wäre es keine stehende Tätigkeit die es im Handel eh nicht ist. Handel fällt unter stehend-gehend.
Das mit der einen Woche habe ich schon verstanden. Aber wenn du danach nicht schmerzfrei bist, dann hätte die AU weiter ausgestellt werden müssen. Es kann nicht sein das es heißt nach einer Woche bist du soweit hergestellt das es mit Schmerzmedikamenten einigermaßen geht. 3te SSW wäre zudem um ES gewesen, also vor Befruchtung und bevor du wusstest das es geklappt hat. Sofern du dann den Arzt nicht darauf hingewiesen hast das du gerade bei der Kinderplanung bist und jetzt gerade die fruchtbare Phase ist, hätte man dir normale Medikamente gegeben, ebenso Krankengymnastik usw. Diese Dinge kannst du auch weiterhin bekommen, nur eben muss geschaut werden was möglich ist. Die für die Wirbelsäule und den kompletten Bewegungsapparat gefährliche Zeit beginnt jetzt gerade erst. Wie willst du die Schwangerschaft weiter durchstehen in der Hinsicht wenn du das eine nicht mal richtig auskurierst und fachgerecht behandeln lässt?
Bei mir sind die beiden unteren Bandscheiben angegriffen, unter anderem. Chronische Rückenschmerzen gehören zu meinem Leben. Bin jetzt in der 16ten SSW und manche Tage wird es schon fies und ich weiß genau, das ist noch lange nicht alles was kommen wird. Spätestens wenn die Gebärmutter so groß ist das sie auf die Wirbelsäule drückt wird es richtig heftig. Kenne ich vom ersten Kind. Deshalb sind Arzt, Physio und Hebamme schon in der Startlöchern bzw dabei. Mit AU und Schonung wäre einem nicht geholfen, das macht es in den allermeisten Fällen nur schlimmer. Sobald die akuten Beschwerden weg sind, muss da weitergemacht werden um solche Probleme auf lange Sicht zu vermeiden. Wegen dauerhaften Schmerzen, die sind dem Kind egal. Die gefährden es nicht, sie sind etwas was dich belasten. Ausnahme du musst Medikamente schlucken, was scheinbar nicht der Fall ist. Weil wenn du mit Medikamenten zum Hauptjob kannst, warum dann nicht zum Nebenjob?
Solange es AG und KK akzeptieren alles gut für dich, wenn einer von beiden nicht, hast du den Ärger und die Lauferei, nicht der Arzt.
von
Felica
am 07.12.2018, 18:57