Hallo Frau Bader, ich arbeite seit Jahren für eine Zeitarbeitsfirma. Seit dem 15.03 habe ich nun ein Beschäftigungsverbot. Am 08.05 erhielt ich meine Abrechnung für den Monat April. Hier stellte ich fest ich ich fast 300€ netto weniger bekomme. Laut §11 Mutterschutzgestzt dachte ich das die Zeitarbeitsfirma mir mein Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate (also wäre das ja plus überstunden und Zulagen die ich ich seit 4 Jahren monatlich immer hatte) zahlen muss Ist das korrekt? Welche Monate werden für die Berechnung des Mutterschaftsgelds genommen, wenn dieser am 24.05 beginnt?
von HardoreAngie am 12.05.2014, 10:12