Hallo, ich weiß nicht, ob mir das hier jemand beantworten kann: Ich habe am 05.09. bis zum 09.10. ein Beschäftigungsverbot wegen Blutungen in der Schwangerschaft bekommen. Dann war ich auch zwischendurch im Krankenhaus. Nun hat mir der Vertretungsarzt von meinem FA ein weiteres Beschäftigungsverbot ausgestellt, welches ich mit mal bezahlen musste. Hä? Warum ist das denn jetzt Gebührenpflichtig??? Und die andere Frage: Muss ich für den Krankenhausaufenthalt wirklich den Tageszusatz bezahlen??? Dachte eigentlich, man ist in der Schwangeschaft von solchen Zuzahlungen befreit?
Mitglied inaktiv - 13.10.2006, 11:18