Mein FA hat mir ein Beschäftigungsverbot aufgrund psychischer Beschwerden im Zusammenhang mit meinem Arbeitsplatz (Mobbing) in der 19 SSW ausgesprochen. Inwieweit ist es mir nun noch erlaubt, beispielsweise 1.)mit meinem Mann in den Urlaub zu fahren? 2.) tagsüber in der Stadt bummeln zu gehen? 3.) Familie und Freunde zu besuchen? Inwiefern wirkt sich das Beschäftigungsverbot auf das zu erwartende Zeugnis aus? Darf mein AG mich überwachen, um die Rechtmäßigkeit des BV zu ermitteln? Welche Repressalien habe ich zu befürchten und wie kann ich mich dagegen wehren? Schöne Grüße Rini
Mitglied inaktiv - 24.06.2002, 13:19