Frage: Berufsunfähigkeit

Hallo. Ich habe eine Frage zur BU. Und zwar sagte meine FA, dass der Arbeitgeber bei einer BU wissen darf, was ich habe und mich dennoch beschäftigen, wenn er einen Arbeitsplatz für mich hat, der schwangerengerecht ist, stimmt das?? Nur wenn er keinen "gescheiten" Arbeitsplatz für mich hat, muss er die BU akzeptieren. Ich habe bisher immer gedacht, dass wenn die BU vom Gyn kommt, dass da mein Arbitsgeber nix daran rütteln kann, was ist denn jetzt richtig????

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 14:41



Antwort auf: Berufsunfähigkeit

Hallo, wenn Ihnen die andere Arbeit zuzumuten ist, darf er. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2008



Antwort auf: Berufsunfähigkeit

http://www.ord-loh.de/pdf/beschaeftigungsverbot.pdf

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 17:26



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