Halo Frau Bader ! Noch eine Frage. Bei einem stundenweisen Arbeitsvertrag im Rahmen des Erziehungsurlaubs fallen zusätzliche Überstunden durch Rufbereitschaften an. Diese soll ich zusätzlich zu den vereinbarten 19 Wochenstunden ableisten. Ist das zulässig? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 31.07.2002, 17:39