Hallo Frau Bader, ich habe eine kurze Frage. Ich bin ab ende Juli im Mutterschutz. Seit Februar befinde ich mich im Beschäftigungsverbot (Ausgestellt durch meinen Arbeitgeber). Welcher Zeitraum ist nun für das Mutterschaftsgeld ausschlaggebend. Der Monat April, Mai u. Juni oder die drei Monate vor dem Beschäftigungsverbot? schöne Grüße
von Miss-L am 23.07.2015, 10:17