Hallo Frau Bader,
ich würde mal gerne wissen, wie es sich mit dem gemeinsamen Haus verhält bei Trennung. Sollten mein Mann und ich uns trennen, müssen wir dann zwingend das gemeinsame Haus (eingebrachtes Eigenkapital war 50:50; abbezahlen tun wir zu gleichen Teilen) verkaufen? Oder hätte ich aufgrund der Kinder (5 und 1) ein Recht drauf in dem Haus bleiben zu können?
Wahrscheinlich nur, wenn ich ihm seinen Hausanteil ausbezahle, oder?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Nici
von
Nici1984
am 10.02.2019, 22:36
Antwort auf:
Bei Trennung Wohnrecht?
Hallo,
die Trennung hat erst einmal nichts mit dem Haus zu tun. Nur mit der Tatsache, dass Sie jetzt nicht mehr gemeinsam wirtschaften. Im Ergebnis bedeutet das, dass geklärt werden muss, wie das Haus weiter finanziert werden kann. Wenn Sie gerne in dem Haus wohnen bleiben wollen, muss ermittelt werden, welchen Wert das Haus hat. Abzuziehen davon sind die Verbindlichkeiten. Was dann übrig bleibt davon müssen Sie ihrem Ehemann zur Hälfte ausbezahlen. Und eben das noch offen stehende restliche Darlehen übernehmen. Klären Sie mit der Bank, ob das finanziell möglich ist. ansonsten ist zu überlegen, ob er es übernehmen will oder kann oder ob das Haus verkauft wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2019
Antwort auf:
Bei Trennung Wohnrecht?
Ja, du müsstest ihn auszahlen, der Kreditvertrag auf dich überschrieben werden, evt. Vorfälligkeitszshlungen leisten. Dh du müsstest gegenüber der Banknauchballeine kreditwürdig sein. Einigt ihr euch nicht, würde es letztendlich zum Verkauf kommen. Ein Recht darauf, im Haus zu bleiben hast du nicht auf Grund der Kinder.
von
cube
am 11.02.2019, 07:38