Hallo, im MuSchG steht doch, dass schwangere Frauen nicht gekündigt werden dürfen, oder? Wie steht es nun mit befristeten Arbeitsverträgen, die auslaufen, aber nachweislich verlängert worden wären, wenn die Schwangerschaft nicht eingetreten worden wären. Also wenn man nachweisen kann, dass der Vertrag nur wegen der Schwangerschaft ausläuft? (Arbeitgeber gibt an: Ende Ihrer Arbeitszeit wegen Elternzeit/Mutterschaft). Kommt das dann einer Kündigung gleich? Danke und MfG;
Mitglied inaktiv - 17.01.2004, 01:03