Hallo Frau Bader, eine Frage: Ich arbeite bei einem Bildungsträger und habe somit immer befristete Verträge bis zu den Sommerferien, die sich automatisch verlängern. Jetzt planen wir eine 2.Schwangerschaft, wie verhält sich das rechtlich, wenn ich z.B. im September in Mutterschutz gehen würde? Oder schon früher aufhören müßte zu arbeiten wegen Beschäftigungsverbot und ich keine Verlängerung erhalten würde. Hatte ne schwierige 1.ss. Wenn sich der Vertrag dann nicht verlängern würde, wer würde das Mutterschaftsgeld usw bezahlen? Vielen Dank für ihre Auskunft Nicole
Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 21:11