Mein befristeter AV läuft zum 1.5.07 aus, der vorraussichtliche Geburtstermin für die Zwillinge ist ende Juli 2007. Eine Vertragsverlängerung ist ausgeschlossen. Steht mir trotzdem Elterngeld zu (außer dem Sockelbetrag von 300€),falls ich keinen neuen Job finde?
Darf der AV trotz Schwangerschaft auslaufen?
Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 14:07
Antwort auf:
befristeter Arbeitsvertrag/Elterngeld
Hallo,
der Vertrag darf trotzdem auslaufen. Es wird zur Ermittlung des Elterngeldes der Durchschnitt der letzten Gehälter genommen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2006
Antwort auf:
befristeter Arbeitsvertrag/Elterngeld
hi ich nochmal,ja Dir steht Elterngeld zu.Es werden die letzten 12 Monate zur Berechnung genommen.
Wenn der AV befristet ist,hat man leider Pech (wie ich :) )der ist dann beendet.
Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 16:10