Hallo Frau Bader, Ich bin seit zwei Jahren in Elternzeit und möchte gerne ab September wieder voll Arbeiten gehn. Ich habe damals mit meinem Arbeitgeber nichts schriftliches vereinbart.(Also keine Elternzeit eingereicht). Muss mein Arbeitgeber mich jetzt wieder beschäftigen oder kann er das verweigern und mich erst wieder einstellen wenn die drei Jahre um sind? Wäre toll wenn ich eine schnelle Antwort bekomme.
Mitglied inaktiv - 08.07.2004, 14:47