Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat einen befristeten Teilzeitvertrag mit einer wöchentlichen AZ von 20h. Da Sie in Ihrer Elternzeit arbeiten möchte hat Sie dem Arbeitgeber vorgeschlagen 5h wöchentlich zu arbeiten. Der Arbeitgeber ist damit einverstanden und möchte das Sie eine Veränderungsvereinbarung unterschreibt in der die 5h festgelegt werden. Meines Wissens muss laut Elterngesetz der Arbeitnehmer jedoch 15h arbeiten wenn er in Elternzeit ist bzw. Elterngeld bezieht, max. 30h pro Woche. Nun meine Frage: Da sich beide Seiten einig sind würde ich gern wissen ob meiner Frau Nachteile entstehen (Stichwort Kündigungsschutz und Bezug von Sozialleistungen) wenn Sie diese Vereinbarung unterschreibt bzw. inwieweit es gesonderte Regelungen für befristete Teilzeitverträge gibt. Vielen Dank im Voraus! André
von hyla79 am 23.07.2015, 12:18