Guten Tag Frau Bader,
ich bin ab dem 13.03.2016 im Mutterschutz.
Bekomme ich dann bei der Auszahlung meines Gehaltes vom Arbeitgeber für 12 Tage mein übliches Gehalt abgerechnet und vom 13.-31.03.2016 das anteilige Gehalt (den Rest bezahlt ja die Krankenkasse in Höhe von 13,00 € pro Tag)? Dies wird sicherlich trotzdem in einer Ünerweisung als Gesamtbetrag zum Ende des Monats passieren, oder?
Vielen Dank und viele Grüße
von
honeybelly
am 21.02.2016, 11:05
Antwort auf:
Auszahlung des Mutterschaftsgeldes
Hallo,
dazu gibt es keine Regelung, dass kann der AG indiv. machen - reden Sie mit ihm.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2016
Antwort auf:
Auszahlung des Mutterschaftsgeldes
Ich hab vom AG am Ende des Monats seinen Betrag bekommen und auf der Abrechnung dann teils Gehalt teils MuSchGeld ausgewiesen gehabt. Ob das alle so machen odee es da eine Vorschrift gibt, wie das erfolgen muss, ist mirnicht bekannt. Den Teil von der Kasse vor Geburt gab es bei mir mit einem Mal zu Beginn des Mutterschutzes nachdem ich diese Bescheinigung vom Arzt eingereicht hatte.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 21.02.2016, 12:23